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Wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug hatten, sollten Sie u. a. ein Unfallgutachten erstellen lassen. Was ein solches Gutachten ist, wer es ausstellt, und was Sie sonst noch beachten sollten, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. Wenden Sie sich auch gerne direkt an das Büro von E.T.S. Tassone Kfz-Sachverständiger in Wuppertal, wenn Sie Fragen haben oder direkt ein Unfallgutachten anfordern möchten.
Ein Unfallgutachten ist ein schriftlicher Bericht, der von einem Sachverständigen erstellt wird, um die Schadenhöhe und die Ursache eines Unfalls zu dokumentieren. Das Gutachten enthält eine detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs, eine Bewertung der Schäden an den beteiligten Fahrzeugen sowie eine Einschätzung der Haftungsfrage. Es dient als Grundlage für die Schadenregulierung und kann von Versicherungen, Gerichten und anderen Beteiligten verwendet werden, um den entstandenen Schaden zu bewerten und zu regulieren.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, ist die Schuldfrage von grundlegender Bedeutung. Sollten Sie unverschuldet einen Schaden an Ihrem Fahrzeug haben, so müssen Sie diesen Schaden für die anstehende Schadenbehebung mit der Versicherung des Unfallverursachers genau beziffern. In der Form eines Kfz-Gutachtens wird diese Beschädigung genau beschrieben.
Liegt der entstandene Schaden oberhalb der Bagatellschadengrenze, welche 750,00 Euro beträgt, so wird ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall notwendig. Dies ist wichtig, um die Schadenersatzforderungen an den Versicherer des Unfallgegners stellen zu können.
Durch das Gutachten werden z. B. die Reparaturkosten beziffert und der Reparaturweg angegeben. Außerdem wird geprüft, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dieser liegt vor, wenn die Instandsetzungskosten 30 % höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Ferner werden der merkantile Minderwert, der Restwert und eine Nutzungsausfallentschädigung bestimmt. Auch die Erstattung eines Mietwagens kann aus dem Gutachten abgeleitet werden.
Wenn Sie keine Schuld tragen, trägt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die Kosten des Gutachtens. Sollte eine Teilschuld vorliegen, so erfolgt i. d. R. eine Kostenbeteiligung über die festgelegte Quote.
Ein Unfallgutachten darf von einem Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung erstellt werden. Sachverständige müssen über eine entsprechende Qualifikation und Zulassung verfügen, um Gutachten für Unfälle und Schäden an Fahrzeugen erstellen zu dürfen. In der Regel handelt es sich dabei um speziell ausgebildete Kfz-Sachverständige oder Ingenieure mit Fachkenntnissen in den Bereichen Fahrzeugtechnik und Unfallrekonstruktion. Wenden Sie sich für Ihr Gutachten gerne an das Büro von E.T.S. Tassone Kfz-Sachverständiger in Wuppertal.
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