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ETS Tassone KFZ-Sachverständiger und Ingenieurbüro in Wuppertal

Kaskoschaden – Unfall selbst verursacht

Sie haben beim Ausparken ein fremdes Fahrzeug beschädigt? Da dies in die Rubrik Eigenverschulden fällt, liegt hier ein Kaskoschaden vor. Gleiches gilt für höhere Gewalt wie Brand, Wildunfall und Hagelschaden oder aber einen Diebstahl. Wichtig ist, dass Sie trotz des Schocks erst einmal Ruhe bewahren und den Schaden sofort an Ihre Versicherung weitergeben. Mit uns haben Sie einen zuverlässigen Partner an der Seite, der Sie rund um das Thema ausführlich informiert. Ob Teil- und Vollkasko, fiktive Abrechnung oder Kaskoschadengutachten – wir helfen Ihnen.

Richtiges Verhalten bei einem Kaskoschaden

Die Schadensmeldung hat unverzüglich oder fristgerecht binnen sieben Tagen zu erfolgen. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und geben Sie den Schaden durch. Bei der Kaskoversicherung handelt es sich dabei um eine freiwillige Zusatzversicherung, die sich ausschließlich auf Schäden rund um das eigene Fahrzeug bezieht. Diese Absicherung ist außerdem die Voraussetzung für eine Schadensregulierung. Beachten Sie weiter, dass bei einem Kaskoschaden keine Unfallkosten erstattet werden. Dazu zählen Mietwagen und Wertminderung.

Gutachten bei Kaskoschäden

Die Versicherung verlangt meist ein Kaskoschadengutachten, um sich einen Überblick zu verschaffen. Dadurch erhält sie einen objektiven Einblick in das Ausmaß der Beschädigung. Bei einem Kaskoschaden kann allerdings die Versicherung den Kfz-Sachverständigen wählen, der Ihren Wagen genau inspiziert. Werden wir von einer Versicherung beauftragt, erstellen unsere Experten ein professionelles Gutachten. Wir ermitteln die Kosten für die Reparatur oder auch den Wiederbeschaffungswert. Eine Wertminderung ist dagegen nicht möglich.

Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko

Grundsätzlich lässt sich bei der Kaskoversicherung zwischen Teil- und Vollkasko unterscheiden. Während die Teilkasko unter anderem Glasbruch oder Diebstahl einschließt, umfasst eine Vollkasko zusätzlich Schäden aus selbst verschuldeten Unfällen wie auch Vandalismus. Auf Basis eines Gutachtens ist bei Voll- und Teilkasko dennoch eine fiktive Abrechnung der Schäden möglich. Wir erläutern Ihnen bei einem persönlichen Gespräch gern die Möglichkeiten.

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Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung, wenn Sie Fragen zu Voll- und Teilkasko haben.

0202 29993133
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